Zur Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten kann man ja unterschiedlicher Meinung sein und an anderer Stelle darüber diskutieren. Gerechtfertigt, ungerechtfertigt, sich selbst die Bezüge erhöhen gehört sich nicht, eine Kommission muss das machen und so weiter und so fort.

Was ich aber gar nicht glauben kann ist folgendes: mit der Diätenerhöhung wollte man ja eigentlich auch die Verrentung der Abgeordneten „günstiger“ gestalten. Günstiger im Sinne von weniger Kosten für die Allgemeinheit.
Was kommt aber nun? Der Betrag der Pensionsansprüche wird um ein Sechstel verringert (von 3 auf 2,5 Prozentpunkte pro Jahr), jeder Abgeordnete hat aber schon nach einem Jahr Bundestags-Zugehörigkeit Anspruch auf Altersversorgung, statt wie bisher erst nach 8 Jahren.

Zitat aus dem Gesetzentwurf:

Bei den Versorgungsaufwendungen wird die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung langfristig zu einem Einsparvolumen führen.

Was zu beweisen wäre. 😉

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